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Indogermanistik |
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Hisashi Miyakawa:
Wenn eine großartige wissenschaftliche Entdeckung allgemein anerkannt ist, verliert dieses Wissen im Lauf der Zeit seine Großartigkeit und wird kaum Thema einer Diskussion. Zu solchen großartigen Kenntnissen gehört wohl auch die Zeitrechnung. Zumindest für mich sind diese Kenntnisse lange wie Luft geblieben, d. h. ich habe kein einziges Mal über die Zeitrechnung nachgedacht, bis ich die folgenden Stellen im Rigveda gefunden habe. Bei den alten Indern scheint das Wissen um die Zeitrechnung eine der großartigsten Erkenntnisse gewesen zu sein. Sie kannten zweierlei Verfahren der Zeitrechnung. Als das jüngere gilt bei den Veden das Verfahren, bei dem durch Hinzufügung eines dreizehnten Monats die Differenz zwischen Sonnen- und Mondjahr reguliert wird: RV 1,25,8: "[Varuna], der das Gesetz innehält, kennt die zwölf Monate mit ihrem Nachwuchs; er kennt den, der nachgeboren wird." Als älter gilt das Verfahren, bei der durch den Einschub von zwölf Tagen das 354tägige Mondjahr reguliert wird: RV 4,33,7: "Als die Rbhu zwölf Tage Urlaub machend an der Gastfreundschaft des Agohya sich erfreut hatten, da brachten sie die Felder in guten Stand, leiteten die Flüsse ab. Es zogen die Pflanzen in die Wüstenei ein, in eine Vertiefung [gingen] die Gewässer". Nur wegen dieser Stelle im RV und des zwölften Tags im Germanischen scheint eine These aufgestellt worden zu sein, nach der die Indogermanen das 354tägige Mondjahr durch den Einschub von zwölf Tagen regulierten (vgl. Heinrich Zimmer: Altindisches Leben, Berlin 1879 p.366f). Diese These soll in meinem Vortrag diskutiert werden.
Stand 20. Februar 2001
Zur urindogermanischen Zeitrechnung: Rigveda 4,33,7 und eine homerische Parallele