DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Abstracts / Zusammenfassungen der Vorträge
Indologie

Horst Brinkhaus:
Noch einmal Niyoga bei Manu

Unter den bisherigen Interpreten, beginnend mit dem Autor der Brhaspatismrti bis hin zu Vertretern der modernen Indologie, die die einschlägigen Passagen zum Thema Niyoga in der Manusmrti (bes. X, 56c-70) untersucht und zu erklären unternommen haben, bestand allgemeine Einmütigkeit, daß der Text keine einheitliche Stellungnahme zur Frage der ,Leviratsehe' biete. Darüber hinaus vertrat die Mehrheit der mir bekannten Interpreten (zuletzt Doniger/Smith in ihrer Manu-Übersetzung 1991) die Ansicht, es handle sich um zwei widersprüchliche Auffassungen, indem nämlich einer älteren Befürwortung des Levirats ein jüngeres entschiedenes Verbot desselben entgegengestellt worden sei. Dieser Deutung hatte L. Alsdorf bereits 1961 seine Auffassung dreier Entwicklungsstufen entgegengehalten, in die das scheinbare Nebeneinander unterschiedlicher Lehrmeinungen im Text aufzulösen seien: Eine alte Niyoga-Vorschrift sei hier zunächst getreulich mitgeteilt, dann aber eingeschränkt und schließlich rundweg abgelehnt worden.
Nun hatte aber bereits G. Bühler 1886 warnend darauf verwiesen, daß schon die älteren Dharmasutras auch durchaus Verbote des Levirats enthielten. Der hier immerhin angedeuteten Auffassung entsprechend, haben meine erneuten diesbezüglichen Untersuchungen ergeben, daß speziell die Hauptpassage zum Thema Niyoga bei Manu, wohl zunächst als Reaktion auf die damals offenbar aktuelle Diskussion, zunächst eine klare Ablehnung der Niyoga-Regel enthalten habe. Festgestellte Unstimmigkeiten im überlieferten Text lassen sich durch die Annahme beseitigen, daß in jene ablehnende Passage nachträglich ein genau definierbares Textstück interpoliert worden ist, das eine eingeschränkte Zustimmung zum Niyoga signalisieren sollte. Die Einarbeitung dieses Textstücks ist ganz offenbar bewußt vorgenommen worden und war mit dem nicht ganz gelungenen Versuch verbunden, die sich ergebenden Nahtstellen zu glätten. Neben dieser rekonstruierbaren redaktionellen Tätigkeit ist besonders die textgeschichtliche und damit inhaltliche Entwicklungsrichtung bemerkenswert, da bislang eher eine allgemeine Tendenz zur Rigidisierung der Dharma-Regeln als umgekehrt zur Liberalisierung für die Manusmrti festgestellt worden ist.

Stand 28. Februar 2001