DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Abstracts / Zusammenfassungen der Vorträge
Indologie

Ingo Strauch:
Die Schlange im Topf: Gottesurteile im indischen Mittelalter

Ordale waren in vielen frühen Kulturen Mittel der Rechtsfindung. Bereits im Kreise der vedischen Literatur begegnet uns mit dem Feuerordal eine Form des Gottesurteils, die die späteren Dharma-Texte in ihre Darlegungen zu Ordalen aufnehmen. Während die frühen Texte der Dharmasastra-Literatur nur drei solcher Gottesurteile kennen, wird deren Zahl im Laufe der weiteren Entwicklung dieses Genres bis hin zu neun erweitert. Daß es sich hier nicht um Neuerfindungen der brahmanischen Dharmasastrins handelt, sondern um die Abschöpfung jener Quelle, die von ihnen selbst als acara "Brauch" bezeichnet wird, ist wahrscheinlich. Und so ist es ebenso wahrscheinlich, daß sich mit der horizontalen wie vertikalen Ausbreitung der brahmanischen Kultur andere Formen derartiger Gottesurteile boten. Sie fanden keinen Eingang mehr in die zu dieser Zeit bereits abgeschlossenen Dharmasastra-Werke, konnten jedoch quasi als "Zugabe" in deren Kommentar früheste Text aus dem Kreise der Dharmasastra-Literatur, der von diesem Ordal Notiz nimmt, ist Raghunandanas um 1540 entstandenes Divyatattva. Weder von Raghunandana noch von den auf ihn zurückgehenden Autoren erfahren wir irgendetwas über die Durchführung dieses Ordals. Wir wissen nicht, was mit dem Topf und der Schlange zu geschehen hatte, noch, in welchen Fällen dieses Ordal zum Einsatz kam. Alle Darstellungen der Sekundärliteratur, die speziell den Ordalen im alten Indien gewidmet ist, gehen ausnahmslos auf den Bericht Ali Ibrahim Khans aus dem Jahre 1788 zurück. Im Vortrag wird auf der Grundlage einer breiteren Quellenbasis, als sie die Dharmasastra-Literatur liefert (Epigraphik, Jaina-prabandhas, späte Jaina-Erzählliteratur), gezeigt, daß die Darstellung Khans nicht den ursprünglichen Charakter dieser Ordalform wiedergibt. Am Beispiel des ghatasarpa-Ordals wird deutlich, wie auch nach Abschluß der Redaktion der autoritativen brahmanischen Rechtstexte diesen zunächst fremde Praktiken mühelos in das bestehende System integriert wurden. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach den Trägern dieser integrativen Rechtstradition.

Stand 11. Februar 2001