DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Abstracts / Zusammenfassungen der Vorträge
Islamwissenschaft

Hans Georg Ebert:
Reform und Gerechtigkeit im islamischen Erbrecht?

Der Beitrag behandelt eine für die arabisch-islamische Welt praktische und theoretische Fragestellung, welche aus der alternativlosen Fortexistenz des islamischen Rechts auf dem Gebiet der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge resultiert. Die vielfältigen Veränderungen in der orientalisch-islamischen Gesellschaft bedingen eine Anpassung der Normen mit Hilfe verschiedener rechtlicher Instrumentarien, so durch die Nutzung von takhayyur und talfîq bei der Kodifikation oder (als gegenläufiger Prozess) durch die bewusste Vermeidung einer einschränkenden Gesetzgebung nach westlichem Vorbild. Einzelne diesbezügliche rechtliche Normierungsversuche ließen sich dem Gebiet der Rechtskniffe (hiyal; "in fraudem legis") zuordnen.
Unabhängig von allgemeinen Tendenzen in der Rechtsetzung bietet die sharî'a eine Reihe von Möglichkeiten, ohne direkten Eingriff in akzeptierte Normen Veränderungen praktisch zu realisieren. Dies betrifft eine Vielzahl von Problemen, die im Zusammenhang mit der Vermeidung echter oder vermeintlicher negativer Folgen aus der Anwendung der gesetzlichen Erbfolge stehen. Dazu zählen die Zersplitterung des Eigentums und deren Wirkung auf die wirtschaftliche Existenz von natürlichen und juristischen Personen sowie die erbrechtliche Benachteiligung der Frau. Das Prinzip der Gerechtigkeit ('adâla) widerspricht einzelnen Bestimmungen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge und kann daher zur Legitimation von Veränderungen nutzbar gemacht werden.

Stand 11. Februar 2001