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Islamwissenschaft |
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Michael Kiefer:
"Islamische Unterweisung" in Nordrhein-Westfalen - Erste Ergebnisse zur Akzeptanz des Schulversuchs:Der Islam ist mit über drei Millionen Bekennern mittlerweile die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik. Angesichts dieser Tatsache ist es mehr als verständlich, dass seit Jahren viele Muslime die Einführung eines regulären, islamischen Religionsunterrichtes fordern. Bislang jedoch konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, da die Kultusministerien der Länder unisono den Standpunkt vertraten, dass eine repräsentative, islamische Religionsgemeinschaft fehle, die den Ansprüchen der Verfassung genüge.
Angesichts dieser Ausgangslage entschloss sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu, einen umstrittenen Sonderweg zu gehen. Seit dem Schuljahr 1999/2000 wird das Fach "Islamische Unterweisung" im Rahmen eines Schulversuches erprobt. Die "Islamische Unterweisung", die bisher Teil des muttersprachlichen Unterrichtes war, wird nun ungeachtet der ethnischen Herkunft der Schüler erstmalig in deutscher Sprache erteilt. Die "Islamische Unterweisung" ist ordentliches Schulfach, d. h., die Noten sind versetzungsrelevant. Die Teilnahme am Unterricht ist freiwillig.
Wie sieht die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Schulversuches aus? Nehmen die muslimischen Eltern das Unterrichtsangebot an? Auf diese und andere Fragen versuche in meinem Vortrag eine Antwort zu geben.Stand 11. Februar 2001