DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Abstracts / Zusammenfassungen der Vorträge
Islamwissenschaft

Norbert Oberauer:
Zur "Verpflichtung" (taklif) in Theologie und Rechtswissenschaft

Die theologische Kontroverse des 9. und 10. Jahrhunderts scheint auf den ersten Blick weitestgehend durch den Konflikt zwischen mu`tazilitischem kalam und der Theologie der ahl as-sunna beherrscht zu sein. Beide Richtungen liefern sich einen zähen Streit um Fragen wie die nach der Prädestination, nach der "Gerechtigkeit" Gottes sowie nach dem Verhältnis zwischen Ratio und Offenbarung als Quellen der Erkenntnis. Dieser Konflikt gibt auch die Koordinaten vor, innerhalb derer sich die Gelehrten mit dem "taklif", der "Verpflichtung des Menschen durch Gott", auseinandersetzen: Inwieweit ist der taklif rational erkennbar? Ist der Verstoß des Sünders gegen den taklif vorherbestimmt und damit von Gott "gewollt"? Ist Gott aufgrund seiner "Gerechtigkeit" in seinem Verpflichten eingeschränkt? Die Kontroversen, die die Theologen um diese Fragen führen, sind im Wesentlichen eine Fortsetzung der oben genannten "Grabenkämpfe".
Spätestens im 10. Jahrhundert aber erhält die Auseinandersetzung mit dem taklif neue Impulse. Sie kommen nicht zuletzt aus der Rechtswissenschaft. Politische und gesellschaftliche Entwicklungen haben dort zu neuen und effektiveren Organisationsstrukturen geführt: die "Rechtsschulen" entstehen und mit ihnen geschlossene Lehrtraditionen; Lehrinstitutionen wie die madrasa schaffen ein neuartiges professionelles Bewußtsein. Zugleich schwindet die traditionelle Skepsis unter den Rechtswissenschaftlern, an der staatlichen Jurisprudenz mitzuwirken. All dies beeinflußt auch die Vorstellungen vieler fuqaha` von der gesellschaftlichen Funktion ihrer Disziplin. Immer selbstbewußter artikulieren sie den Anspruch, daß ihre Wissenschaft über ausreichende Erkenntnismittel verfüge, um die Handlungsoptionen des Gläubigen in jeder nur denkbaren Situation ethisch-rechtlich zu bewerten - jeder "Vorfall" (haditha) erlaube eine juristische Beurteilung, und diese zu gewährleisten sei auch die religiöse Pflicht der fuqaha`. Dieser Anspruch ist zwangsläufig mit einer umfassenden theoretischen Aufarbeitung des "taklif" verbunden, denn es ist der Verpflichtungsgedanke, der den fuqaha` letztlich die Legitimationsgrundlage liefert, überhaupt ethisch-rechtliche Normen zu formulieren und sich so als "Verpflichtungsvermittler" zwischen Gott und die "Laien" zu stellen.
Im Bemühen der Gelehrten, die theoretische Grundlage für die angestrebte Rolle des fiqh zu schaffen, verlieren alte Fronten zwischen den Disziplinen und "Schulen" an Bedeutung. Mit dem "usul al-fiqh" entsteht ein interdisziplinärer "Meta-Diskurs", in dem theologische und rechtswissenschaftliche Vorstellungen zum taklif stärker als je zuvor miteinander verknüpft werden, und in dem Denker mit an sich "verfeindeten" theologischen Orientierungen - etwa der Mu´tazilit Abu l-Husayn al-Basri und sein asch´aritischer Schüler Juwayni - einer gemeinsamen Zielsetzung folgen. Der Vortrag versucht, an ausgewählten Beispielen aufzuzeigen, daß es sich hierbei um einen sehr fruchtbaren Prozeß handelte, der den Gelehrten aber auch einiges an "Fingerspitzengefühl" abverlangte, damit konsensfähige Ergebnisse entstehen konnten.

Stand 11. Februar 2001