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Islamwissenschaft |
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Mathias Rohe:
Zur Entwicklung einer europäischen Schari'aDer Begriff einer europäischen Schari'a mag auch hartgesottene Orientalisten zusammenzucken lassen. Sollen die Körperstrafen des klassischen Islamischen Rechts wieder Einzug in Europa halten, nachdem solche Strafen hier seit Jahrhunderten nicht mehr praktiziert werden? Steht die Einführung der Polygamie ins Haus, wie es - in anderem als religiös-rechtlichem Kontext - unlängst die russische Duma erörtert (und mit großer Mehrheit abgelehnt) hat? Solche und ähnliche Fragen mögen aufkommen, wenn die stereotypen "Reizthemen" der Schari'a aufgerufen werden. In diesem Vortrag soll zunächst ausgelotet werden, ob und in welchem Umfang Normen der Schari'a in Europa anwendbar sind. Hierüber bestimmen die jeweils territorial geltenden europäischen Rechtsordnungen. Es wird sich zeigen, daß nach Maßgabe dieser Rechtsordnungen die Anwendung islamisch geprägten Rechts längst europäischer Alltag ist, allerdings in Grenzen. Die Bestimmung solcher Grenzen ist nicht zuletzt Gegenstand der aktuellen Leitkultur-Debatte. Sodann ist zu fragen, ob die Schari'a nach ihrem Selbstverständnis in der Lage ist, ihren Geltungsanspruch mit den europäischen Rechtsordnungen zu koordinieren. Im anschließenden Schwerpunkt soll anhand dreier Beispiele - des englischen Sharia Council, der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen und des Europäischen Rates für Gutachten und Studien (al-maglis al-urubi li-l-ifta' wa al-buhut) - gezeigt werden, wie sich eine europäische Schari'a konkret entwickelt und weiterentwickeln kann.
Stand 22. Februar 2001