DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
[Hauptseite] [Turkologie] [Panels]  
 
Abstracts / Zusammenfassungen der Panels
Turkologie und Osmanistik
die Koordinatoren des Orientalistentages
Stand 28. Februar 2001

Barbara Kellner-Heinkele (turkinst@zedat.fu-berlin.de):
Recht und Alltag im Osmanischen Reich



V O R T R Ä G E   I N   D E M   P A N E L:

Ingrid Heck: Die Scheidungen von al-hurma Nafisa bt. Sulaiman Aga
Die Akten der religiösen Gerichtshöfe (sigillat mahakim shariya) ermöglichen einen differenzierten Einblick in rechtliche und gesellschaftliche Aspekte verschiedener Perioden und Regionen des Osmanischen Reiches. Mit den protokollierten Rechtsfällen, die in den Gerichtsakten zusammengestellt sind, lassen sich konkrete historische Situationen erfassen, an denen namentlich genannte Personen beteiligt waren, und in denen unterschiedliche rechtliche Fragestellungen und Themenkomplexe behandelt wurden.
Das umfangreiche Quellenmaterial der Gerichtshöfe von Damaskus im 18. Jahrhundert gibt nicht nur über wichtige Bereiche des sozialen und ökonomischen Lebens von Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten Aufschluß, sondern zeigt auch juristische Faktoren auf, die die Rolle von Frauen in der Gesellschaft beeinflußten und ihren Handlungsspielraum absteckten. Indem Frauen sich als Beklagte vor Gericht zu verantworten hatten, oder ihrerseits vor dem Richter Klage erhoben, haben sie nicht nur aktiv an der alltäglichen Gerichtspraxis mitgewirkt, sondern auch ihre eigenen rechtlichen Ansprüche eingebracht und im Alltag durchzusetzen versucht. Zur Klärung von Streitfragen und zur Absicherung gegen ungerechtfertigte Forderungen, mit denen sie sich in ihrer unmittelbaren Lebenswelt konfrontiert sahen, nutzten sie die Gerichte als Entscheidungs- und Registrierungsinstanzen. Selbstverständlich haben Frauen, die, allein oder vertreten durch andere Personen, vor Gericht gingen, nicht immer Recht bekommen. Doch vielfach wurden Rechtsanspruche, die ihnen die Shari'a garantiert, erst nach Anrufung des Gerichts gegenüber Ehemännern, Familienangehörigen, Nachbarn oder Fremden umgesetzt.
Am Beispiel eines Gerichtsfalls, in dem es um die erneute Ehescheidung einer Frau geht, die das komplizierte islamische Scheidungsrecht in Anspruch nimmt, um ihre Zukunft - nicht ungeschickt - in bestimmte Bahnen zu lenken, läßt sich zeigen, wie die normative und die faktische Seite der praktizierten Rechtsprechung im Leben der Frauen und ihrer Familien in der Damaszener Gesellschaft des 18. Jahrhunderts zur Geltung kam.

Hakan Karateke: Das Empfangszeremoniell für den Botschafter des Directoire Général Aubert-Dubayet an der Hohen Pforte im Jahre 1796
In diesem Vortrag wird über einen Botschafterempfang mit aussergewöhnlichem Verlauf berichtet. General Aubert-Dubayet, Botschafter des Directoire, traf Ende 1796 mit vielen Geschenken aus dem militärischen Bereich in Istanbul ein. Zunächst versuchte General Dubayet bei seinem Empfang bei dem Grosswesir das Protokoll des Osmanischen Staates in vielerlei Weise zu hintertreiben, was die Osmanen zum Teil in eine hilflose Lage versetzte. Nach diesem skandalösen Empfang war der französische Botschafter noch zu einem Empfang bei Sultan Selim III. geladen. Der Vortrag beruht ausschliesslich auf Protokollregistern der Osmanen und den Berichten des Botschafters im Archiv des Aussenministeriums im Quai d'Orsay.