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Turkologie und Osmanistik |
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die Koordinatoren des Orientalistentages |
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Hans-Lukas Kieser (hans-lukas.kieser@unibas.ch):
Heidemarie Doganalp-Votzi
Der Staat und seine Untertanen. Verfassungsrechtlich-terminologische Definitionen anhand des
osmanischen Verfassungstextes aus dem Jahr 1876
Das politische Vokabular in der Türkei (19./20. Jahrhundert)
Das politische Vokabular ist ein Indikator der Umbrüche im osmanischen und postosmanischen Raum. Ideologisch befrachtete europäische Begriffe veränderten im 19. Jahrhundert die islamisch geprägte Begriffswelt und wurden ihrerseits im 20. Jahrhundert konkurrenziert durch die Termini eines ethno-nationalistischen Sprachpurismus. Nicht nur einzelne Schlüsselwörter und Slogans, sondern ganze metaphorische Prägungen, namentlich positivistische und biologistische, markierten den diskursiven Wandel; sie formulierten Loyalitäten um, konstruierten neue Identitätsbezüge und legitimierten politische Akte. Dies trifft nicht nur auf den Diskurs der realpolitisch erfolgreichen Eliten zu, sondern, zumindest teilweise, auch auf denjenigen von Gruppen, die im 20. Jahrhundert kollektiv zu Opfern der dominanten jungen Nationalismen wurden. Die Panelbeiträge werden sich unter anderem mit den Ursprüngen des politischen Vokabulars im Osmanisch-Türkischen, der osmanischen Zeitungssprache Mitte des 19. Jahrhunderts, dem Verfassungstext von 1876, den Slogans der jungtürkischen Revolution, der Sprache der politischen Gewalt und dem Diskurs des türkischen und kurdischen Nationalismus befassen. Auch den Aleviten gilt ein Beitrag. Namentlich die bedeutungsschweren Begriffe millet, vatan und devlet und die politischen Diskurse der Einheit und Bedrohung werden ausführlich und bis in die Gegenwart zur Sprache kommen.
Empfehlenswert als einstimmende Lektüre fürs Panel: Les mots du politique de l'Empire
ottoman à la Turquie kémaliste. Etudes Turques et Ottomanes. Documents de travail, Nr. 8, Paris, Dezember 1999.
V O R T R Ä G E I N D E M P A N E L:
Im Text der ersten osmanischen Verfassung aus dem Jahr 1876 wird erstmals das Konzept des modernen Staates (Stichwörter: Rechtsstaat, Parlamentarismus, etc) durchgehend auf die Verhältnisse und Rahmenbedingungen des osmanischen Reiches ausformuliert, angewandt und gleichzeitig modifiziert. Dieses Experiment eines verfassungsrechtlich begründeten Staatswesens war bekanntermaßen nur von kurzer Dauer und von 'oben' lediglich aufgrund äußerer Umstände auferlegt. Nichts desto weniger oder vielleicht gerade deshalb sind diese für das osmanische Reich zu jener Zeit in einem offiziellen Text dargestellten Denkansätze sowohl hinsichtlich der politischen wie auch der geistesgeschichtlichen Entwicklung des osmanischen Reiches und der Republik Türkei von nicht unwesentlicher Bedeutung.
Der Interessensschwerpunkt des Vortrags wird mehr als in einer inhaltlichen Textanalyse in einer Begriffsanalyse liegen. Wie wird, so die Fragestellung, dieses neu zu strukturierende Staatswesen und seine konstituierenden Elemente beschrieben, welche Begriffe und Begrifflichkeiten werden dafür im Text verwendet? Es sind nicht die einzelnen neu einzurichtenden Staatsapparate, die dabei im Mittelpunkt stehen, sondern das Konzept des Staates selbst in den Aspekten seiner Definition/en.
Neben den verschiedenen Bezeichnungen für das osmanische Reich, wie sie im Verfassungstext auftauchen, wird es der Begriff devlet sein, dem in seinen unterschiedlichen Bedeutungs- und Verwendungsvarianten kontextuell besondere Betrachtung gewidmet sein wird. Dieser Begriff, der auch im rezenten Türkei-Türkisch vielfältige Bedeutungsnuancen beinhaltet und dem auch sozusagen fast etwas (Quasi-) Mystisches innewohnt, befindet sich in der von uns im Vortrag zeitlich und textuell fokusierenden Betrachtung in einem Wandel, der aufzuzeigen sein wird.
So gibt es zwar einen mannigfaltig schillernden Staatsbegriff, die Dimension des Politischen - im Sinne von gesellschaftlichen Parteiungen und Parteien - ist jedoch nur schwach ausgeprägt. Dies wiederspiegelt sich in den eher spärlichen Stellen, in denen das Volk, die Bevölkerung, die Untertanen erwähnt werden. Wie, auf welche Weise, in welchen Kontexten und mit welchen Begriffen sie dies werden, wird den zweiten Teil des Beitrags bilden.