DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Zusammenfassungen / Abstracts der Panels
Sinologie
die Koordinatoren des Orientalistentages
Stand 18. Januar 2001

Roderich Ptak:
Singapur, Hongkong, Macau: Themen zur Rechtsgeschichte

Singapur, Hongkong und Macau weisen durch ihre überwiegend urban ausgerichteten Strukturen nicht nur physische Ähnlichkeiten auf, alle drei Gebiete sind auch in wirtschaftlicher Hinsicht und mit Blick auf geopolitische und verkehrstechnische Funktionen häufig miteinander verglichen worden. Weitere Vergleichsmöglichkeiten eröffnet die historische Sicht, denn hier wie da übten westliche Mächte prägende Einflüsse aus. Das gilt auch für die Rechtsgeschichte und die Geschichte entsprechender Institutionen in den genannten Orten. Im Falle Singapurs wurden lokale Rechtstraditionen durch britisches Recht verändert. Das betraf die Gewohnheiten und Rechtsnormen malaiischer, chinesischer und anderer Gruppen, die schon lange vor den Briten in der Singapur-Gegend ansässig waren. Hierauf wird das Referat von Walter Woon eingehen (in englischer Sprache). Auch in Hongkong kam britisches Recht zur Anwendung. Dies erleichterte den wirtschaftlichen Aufstieg der Kolonie. Seit der Übergabe an China im Juli 1997 ist nun ein erneuter Wandel zu bemerken, denn das ursprünglich englische Rechtssystem nimmt allmählich "chinesische Züge" an. Dazu wird sich Karl-Heinz Ludwig äußern. Die älteste europäische Niederlassung in Fernost, Macau also, durchlief einen ähnlichen Prozeß, bei dem portugiesisches Recht und die Tradition liberaler portugiesischer Institutionen den Ausschlag gaben. Damit einhergehende Statusfragen, die das ganze Territorium von Macau betreffen, werden zur Zeit in China heftig diskutiert. So haben chinesische Historiker Macau mit den "ausländischen Quartieren" (fanfang) im mittelalterlichen Guangzhou verglichen, die ebenfalls fremdes Recht zuließen. Dies kommt im dritten Referat, von Roderich Ptak, zur Sprache. Alle drei Vorträge befassen sich demnach mit der "Transplantation" europäischer Rechtsvorstellungen auf entsprechende "Ausgangsgesellschaften". Im Sinne der Referenten wäre es, wenn die Diskussion - am Ende der Referate - "strukturelle" Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den genannten Fällen beleuchten könnte.