DMG- XXVIII. Deutscher Orientalistentag, Bamberg, 26.-30.3.2001
 
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Abstracts / Zusammenfassungen der Panels
Turkologie und Osmanistik
die Koordinatoren des Orientalistentages
Stand 28. Februar 2001

Irene Schneider / Michael Ursinus:
Zum Petitionswesen


V O R T R Ä G E   I N   D E M   P A N E L:

Michael Ursinus:
Das osmanische Petitionswesen in neuer Perspektive

Während die bisher bekannten Hauptquellen zur Geschichte des osmanischen Petitionswesens, die sog. Sikayet defterleri, auf den Zeitraum (soweit bekannt) zwischen 1649 und 1813 beschränkt sind und die Praxis der mazalim-Gerichtsbarkeit im Osmanischen Reich allein aus der Sicht der Zentralregierung beleuchten, erlauben zwei bisher unbekannte Registerbände aus Sofia bzw. Skopje einen Blick auf das Petitionswesen des frühen 17. Jahrhunderts vor Beginn der Sikayet defterleri-Serien, sowie, für die Zeit des späten 18. Jahrhunderts, erstmals auch eine ins Einzelne gehende Vorstellung von der Art und Weise seiner Handhabung durch eine Provinzialregierung. Damit erhält das osmanischen Eingabewesen als Forschungsaufgabe eine neue zeitliche und räumliche Dimension. So ist es nunmehr dank des Registerbandes D631 aus der Bulgarischen Nationalbibliothek in Sofia möglich, anhand von Aufzeichnungen des kayid emini und Pächters der Kanzleigebühren in der Reichshauptstadt, einer Schlüsselfigur des osmanischen Verwaltungsapparats, dem die Aushändigung der Befehlsschreiben an die Urkundenempfänger bzw. deren Bevollmächtige oblag, sämtliche ausgehenden Petitionsbefehle der Pforte während mehrerer Monate des Jahres 1613 (und z.T. darüber weit hinaus) zu erfassen und hinsichtlich der dort genannten Bittsteller, ihres Wohnorts, der Adressaten und des Gebührensatzes auszuwerten. - Daneben gestattet ein Kodex von 1781-3 (das sog. Bitolski sidzil no. 64 im Makedonischen Staatsarchiv zu Skopje) aus der Verwaltung des Rumili Beylerbeyi bzw. seines kaymakam mit Sitz in Manastīr (Bitola) zum ersten Mal eine detaillierte Analyse des osmanischen Petitionswesens im Provinzmaßstab. Hierbei handelt es sich um einen Registerband im Stil der zentralstaatlichen Sikayet defterleri, der anstelle von Petitionsbefehlen der Pforte jedoch ausschließlich ausgehende Petitionsbefehle des Divan-i Rumili in der bekannten Regestenform enthält (d.h. buyuruldus des Rumili Valisi bzw. seines Stellvertreters in Beschwerdeangelegenheiten).