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die Koordinatoren des Orientalistentages |
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Christoph Werner / Florian Schwarz:
Das Stiftungswesen hat die Entwicklung islamischer Gesellschaften fundamental geprägt und entscheidend zu ihrer
Diversifizierung beigetragen. Auch in der Gegenwart ist waqf eine der Kernkomponenten bei der Suche nach spezifisch
islamischen Formen von Wirtschaftsorganisation, sozialen Einrichtungen und religiösen Ausdrucksformen.
Anliegen des Panels ist es, mit dem Fokus auf die "Institution" waqf einen komparativen Ansatz in der
Erforschung islamischer Gesellschaften in ihrer Verschiedenheit und ihren Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu
stellen. Die Interdependenz von Methodik und vorhandenen Quellen führt gerade im islamischen Stiftungswesen zu
sehr unterschiedlichen Herangehensweisen und Fragestellungen. Ein Schwerpunkt soll auf der Interaktion zwischen
waqf als rechtlich klar definierter, abstrakter Organisationsform und den Menschen, die mit dieser
Institution leben, liegen. Wie verwenden, formen und instrumentalisieren Menschen Stiftungen; wie profitieren sie
von ihnen oder werden von ihnen eingeschränkt? Dabei ist an die Menschen auf der "aktiven" (Stifter,
Verwalter, Erben, staatliche oder religiöse Autoritäten wie Kadis, Ministerien, Gouverneure) wie auf der
"passiven" Seite (etwa die Bauern, die auf Landbesitz einer Stiftung leben und arbeiten) zu denken. Kurz: wie
beeinflußt waqf die Lebensrealität einer islamischen Gesellschaft und wie gestalten
umgekehrt deren Mitglieder aktiv die Institution waqf?
Tilman Hannemann:
Familienstiftungen in der Großen Kabylei und im Maghreb (18./19. Jh.) :
Islamische Rechtsnormen und lokaler Rechtspluralismus
Takao Ito:
Aufsicht und Verwaltung der Stiftungen im mamlukischen Ägypten
Astrid Meier:
"Ich mache damit, was ich will." Damaszener Familien und ihre Stiftungen (16.-18. Jh.)
Stefan Knost:
Krisenmanagement der islamischen religiösen Stiftungen (auqâf) im spätosmanischen Aleppo
(Syrien)
Christoph Werner:
Ein Waqf für meine Töchter? Ein neuer Blick auf die Stiftungen zur ‚Blauen Moschee' in Tabriz (15.
Jh.)
Waqf als soziale, rechtliche und religiöse Institution der Islamischen
Welt
Jenseits eng gefasster normativer Vorschriften gewährt die Beschäftigung mit islamischen Stiftungen
tiefe Einblicke in Mentalitäten, religiöse Vorstellungen, rechtliche Praxis, wirtschaftliche
Zusammenhänge, Wohltätigkeitsbestrebungen und öffentliche Bautätigkeit.
V O R T R Ä G E I N D E M P A N E L:
Habs im Maghreb: sozialer und rechtlicher Kontext - Nach einer kurzen Vorstellung des Begriffs habus / ahbas wird auf den aktuellen Forschungsstand eingegangen. Der "familiäre" habus war im Maghreb neben Schenkungen, Rechtskniffen (z. B.: tawlig), Verzichtserklärungen usw. Bestandteil eines umfassenden "islamischen Erbschaftssystems" (Powers). Dieses System besaß lokal unterschiedliche Ausprägungen, in denen der habus ein wesentlicher differenzierender Faktor war. Bisher wurde aufgrund der Quellenlage vor allem der habus im urbanen Umfeld untersucht. Dieser Beitrag versucht, einen Zugang zur historischen Bedeutung des habus im Bereich des tribalen Gewohnheitsrechts herzustellen.
Habus in der Großen Kabylei: historischer Kontext - In der reichen rechtsethnologischen Literatur über die Große Kabylei findet sich zum familiären habûs kaum Quellenmaterial. Die Existenz solcher Stiftungen wird jedoch erwähnt. Standardreferenz zur Institution des habus in der Kabylei ist eine Passage von Hanoteau und Letourneux (1893), die mehrere Areale unterschieden, in denen Bedeutung und Praxis variiere. Die beiden Autoren entwarfen in diesem Zusammenhang ein Panorama der kabylischen Rechtsentwicklung im 18. Jahrhundert. Dessen kritische Bewertung im Lichte neuerer Forschungen muss eine rechtspluralistische Situation berücksichtigen, in der diverse konkurrierende Autoritäten und normative Felder interagieren.
Habus als Option im Erbschaftssystem - Sobald der als habus als eine rechtliche Option unter weiteren möglichen Verfahrensweisen gesehen wird, kann dessen Bedeutung aus der Sicht der Akteure erschlossen werden. Welche Vorteile / Nachteile zog die Entscheidung für einen habus nach sich? Stichworte in diesem Zusammenhang lauten: Abbildung der Verwandtschaftsideale des Stifters, relative Rechtssicherheit, ausdrücklicher Bezug auf das islamische Rechtssystem, unter Umständen eine politische Aussage.
Bei der Untersuchung der Stellung des Stiftungswesens im mamlukischen Staat stieß ich auf die Frage, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang der Staat die Kontrolle über die Awqaf ausgeübt hat.
Daß es im mamlukischen Ägypten neben dem schafiitischen Oberrichter und dem Dawadar zwei spezielle Beamte für Aufsicht und Verwaltung der Stiftungen, nämlich Nazir al-Awqaf und Nazir al-Ahbas gab, ist in verschiedenen Quellen belegt. Dieser Sachverhalt wurde auch in der Literatur bereits hinreichend dargestellt. In welcher Beziehung diese beiden Beamten zueinander gestanden haben, was ihre Aufgabenstellung konkret war und mit welchen Kompetenzen sie ausgestattet waren, ist hingegen noch nicht eingehend untersucht worden.
Im Rahmen des Referates sollen besonders bisher weniger bekannte Unterschiede zwischen Awqaf und Ahbas herausgearbeitet werden.
Familienstiftungen sind besonders im 19. und 20. Jahrhundert innerhalb und ausserhalb der islamischen Welt stark kontrovers diskutiert worden. Als Inbegriff ökonomischer und sozialer Rückständigkeit ist diese Unterart des waqf unter der Fahne von Fortschritt und Modernisierung in vielen Ländern verboten oder zumindest stark eingeschränkt worden. Dass gerade Familienstiftungen zu einem wichtigen Kampffeld in den Diskursen um Moderne und Authentizität wurden, legt ihre Bedeutung für das soziale, kulturelle, ökonomische und politische Leben von "islamischen" Gesellschaften offen.
Die Schnelligkeit, mit der eine der am weitest verbreiteten Formen von Stiftungen auch auf der juristischen Ebene diskreditiert werden konnte, legt die Frage nahe, ob die "Institution" waqf tatsächlich so fest geformt war, wie wir gerne annehmen. Nicht nur waren selbst die eng gefassten normativen Vorschriften nicht eindeutig, sondern abhängig von juristischen Schulen, Auslegungen und örtlichen Gewohnheiten, die sich mit der Zeit veränderten; vor allem waren sie selbst für Spezialisten in all ihren Konsequenzen nicht einfach zu verstehen.
In meinem Beitrag werde ich versuchen, am Beispiel von Damaskus für das 16. bis 18. Jahrhundert zu skizzieren, welche Formen von Familienstiftungen (in einem weiten Sinn) eingesetzt wurden. Dabei interessiert in erster Linie, welche Konsequenzen solche Stiftungen nach sich zogen und ob sich die Stiftenden und ihre Umgebung dieser Folgen bewusst waren. Dies soll eine Annäherung an den Themenkreis ermöglichen, wie die betroffenen Personen ihre Stiftungen sahen und was für Zwecke sie damit - neben der dem waqf zugrundeliegenden Frömmigkeit (qurba) - verfolgten.
Solche Hinweise sind nicht häufig, aber für Einzelfälle zu finden. Als Grundlage der Untersuchung dienen Register der Shari'a-Gerichte von Damaskus (16.-18. Jh.), Listen von Stiftungen in Damaskus und Umgebung, zusammengestellt von der osmanischen Verwaltung Mitte des 16. Jh., eine Abhandlung von 'Abd al-Ghani Nabulusi (gest. 1731) zum Missbrauch der Stiftungen, Chroniken, biographische Lexika und juristische Literatur.
Die islamischen religiösen Stiftungen (auqâf) haben zweifellos eine wichtige Rolle in der Wirtschaft der osmanischen Städte gespielt. Diese Rolle wird aber immer noch tendenziell negativ bewertet und die Unflexibilität dieser Stiftungen in den Vordergrund gerückt, obwohl Untersuchungen in jüngerer Zeit diesen Standpunkt mehr und mehr in Frage stellen. Ziel dieser Studie ist es, aufzuzeigen, daß die auqâf sehr wohl in der Lage waren, auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel und schnell zu reagieren. Als Beispiel soll eine extreme Krisensituation dienen, die sich in Aleppo in den ersten Jahrzehnten des 19. Jh. eingestellt hatte.
Diese Periode war in Aleppo vor allem durch zwei Ereignisse gekennzeichnet, die als End- und Höhepunkte einer Periode von Stagnation und Niedergang anzusehen sind: Im Oktober 1819 brach eine Revolte gegen den Gouverneur aus, die durch die osmanische Armee niedergeschlagen wurde und Zerstörungen in der Stadt zur Folge hatte. Ein übriges tat kurz danach (August 1822) ein starkes Erdbeben, das - Berichten der europäischen Konsuln zufolge - den größten Teil der Stadt in Trümmer legte. Durch die starken Zerstörungen der Bausubstanz waren die auqâf eines großen Teiles ihrer Einkünfte in einer Situation beraubt, in der gleichzeitig der Kapitalbedarf der öffentlichen Stiftungen (auqâf khairîya) sogar noch höher war. Schließlich waren viele religiöse Institutionen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und mußten renoviert werden.
Auf der Basis der aleppiner Gerichtsakten (sijjilât al-mahâkim al-shar`îya) aus dieser Zeit soll analysiert werden, wie die Stiftungen auf diese ‚Krisensituation' reagierten und welche Strategien sie entwickelten, um ihren Immobilienbesitz - der per Definition unveräußerlich ist - weiterhin profitabel zu erhalten. Anhand der verschiedenen legalen Möglichkeiten, waqf-Immobilien zu vermieten oder zu tauschen, soll untersucht werden, inwieweit diese Verträge sich den veränderten Rahmenbedingungen anpaßten.
In diesem Zusammenhang sollen verschiedene Arten von Verträgen untersucht werden: Tauschverträge (istibdâl), lange Mietverträge (ijâra tawîla) und permanente Mietverträge (hikr). Es soll argumentiert werden, daß diese Vertragsformen nicht in erster Linie zu einer Manipulation des waqf-Besitzes geführt haben, wie bislang vielfach dargestellt, sondern effiziente Mittel waren, um in schwierigen Situationen den Erhalt und die Funktionsfähigkeit der Stiftungen zu sichern.
Die Stiftungen zugunsten der ‚Blauen Moschee' in Tabriz, auch bekannt als die Mauqufat-i Muzaffariya,
gehören zu den herausragenden mittelalterlichen auqaf Persiens. Sie wurden in den 60-er Jahren
des 15. Jahrhunderts von Khatun Jan Khatun, der Gattin des letzten Qara-Quyunlu Herrschers Jahan Shah, errichtet. Die
auf arabisch abgefassten Stiftungsurkunden finden sich zusammen mit einem detaillierten Nachweis der gestifteten
Landgüter und deren Besitzgeschichte in einer umfangreichen, als Sarih al-Milk bezeichneten Handschrift.
Die einzige ausführlichere Behandlung der Stiftungen stammt von Karang (1973), der auf das im Teheraner
Golestan-Palast aufbewahrte, zeitgenössische Manuskript zugreifen konnte.
Anhand einer späteren-und leider unvollständigen-Abschrift will ich versuchen, einen neuen
Blick auf diese Stiftungen zu werfen. So erweisen sich die auqaf selbst als wesentlich heterogener und
der Prozeß der Stiftungslegung als deutlich komplizierter als es in der Darstellung Karangs aufscheint. Eine
genauere Lektüre rückt aber vor allem die Person der Stifterin in den Vordergrund, die neben der
vordergründigen Baustiftung ganz offensichtlich weitergehende Ziele verfolgte. Doch nicht nur eine
Neubewertung der politischen und gesellschaftlichen Rolle von Khatun Jan Khatun bietet sich an, die Stiftungen
zur ‚Blauen Moschee' mögen auch als Modellfall für die Rezeptionsgeschichte großer Stiftungen dienen.